Let’s Drumschool

Allgemeine Unterrichtsbedingungen

Allgemeines

Für den Unterricht gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrags bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder storniert werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

Änderungen der AUB und Widerrufsbelehrung

Bei Anpassungen aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen kann es zu Änderungen der AUB führen. Änderungen (AUB, Gebührenordnung) werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt und können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Schriftform widerrufen werden.

Ferien und Gebühren

Die unterrichtsfreie Zeit richtet sich nach dem Ferienplan. Dabei gelten die gesetzlichen Feiertage und Schulferien des Bundeslandes Baden-Württemberg für allgemeinbildende Schulen. Die unterrichtsfreie Zeit ist in der Gebührenhöhe berücksichtigt worden.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung. Die Gebühren werden auf das gesamte Jahr in zwölf gleiche Teilbeträge umgelegt. Eine Gebührenerhöhung durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens sechs Wochen vorher angekündigt werden.

Unterrichtsausfall

Terminabsprachen sind grundsätzlich persönlich mit der Lehrkraft zu regeln. Eine Verschiebung der Unterrichtsstunde durch den/die Schüler*in muss mindestens 48 Stunden vor dem Termin bei der Lehrkraft erfolgen. Derselbe Termin darf durch den/die Schüler*in einmal verschoben werden, andernfalls verfallen weitere Ansprüche auf diesen Termin. Durch die Schuld des Schülers/der Schülerin versäumte Stunden werden nicht nachgeholt oder erstattet. Die Unterrichtsgebühr bleibt hiervon unberührt. Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgeholt, die Lehrkraft bietet hierzu Ausweichtermine an. Sollte der Lehrkraft das Nach- bzw. Vorholen nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell erstattet. Bei längerer Erkrankung des Schülers/der Schülerin oder der Lehrkraft entfällt die anteilige Gebühr nach Ablauf von 6 Wochen.

Onlineunterricht

Die Lehrkraft darf in Sonderfällen oder in Absprache mit dem/der Schüler*in mit dem Betrieb auf Onlineunterricht ausweichen. Onlineunterricht stellt sich dem Präsenzunterricht gleichwertig gegenüber. Bei Unterrichtsausfall gelten dieselben Bedingungen wie in Abs. 4 (s. „Unterrichtsausfall“) beschrieben.

Zahlungsart und Zahlungsverzug

Die Unterrichtsgebühr wird per Lastschrift zum 1. des Monats eingezogen. Bei Rückstand der Zahlung (unzureichende Kontodeckung) von mehr als vier Wochen erlischt der Unterrichtsanspruch. Fällt der Abbuchungstag auf ein Wochenende bzw. einen Feiertag, verschiebt sich die Abbuchung auf den darauffolgenden Werktag.

Vertragsaussetzung

Eine Vertragsaussetzung kann nach Absprache zwischen dem/der Schüler*in und der Lehrkraft für einen Zeitraum von bis zu maximal 6 Monaten erfolgen. Während dieser Aussetzung fallen keine Unterrichtsgebühren an.

Während der 6-monatigen Aussetzungsfrist behält sich jedoch jede Partei das Recht vor, den Vertrag jederzeit durch eine schriftliche Kündigung zu beenden. Sollte keine Kündigung innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, treten die regulären Kündigungsbedingungen gemäß den allgemeinen Unterrichtsbedingungen (AUB) in Kraft, spätestens jedoch nach Ablauf der 6-monatigen Pause.

Weitere Hinweise:

  • Bedingungen für die Vereinbarung der Vertragsaussetzung: Die Vertragsaussetzung erfolgt nur nach vorheriger Absprache und Einverständnis beider Parteien.
  • Formalitäten für die Vereinbarung der Vertragsaussetzung: Die Vereinbarung zur Vertragsaussetzung muss schriftlich festgehalten werden.
  • Verlängerungsmöglichkeiten der Vertragsaussetzung: Eine Verlängerung der 6-monatigen Dauer gibt es nicht.
  • Rückkehrbedingungen nach der Vertragsaussetzung: Der Unterricht kann zum 01. des nächsten Monats wieder aufgenommen werden. Der Monatsbeitrag richtet sich nach dem aktuellen Stand der Unterrichtsgebühren. Pausieren schließt vor Gebühren- oder AUB-Änderungen nicht aus.
  • Auswirkungen auf bereits gezahlte Gebühren: Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet. Der Terminslot des Schülers steht für die Terminvergabe des Lehrers wieder zur Verfügung. Der Schüler hat keinen Anspruch oder Gewährleistung darauf, dass der Termin nach der Frist weiterhin zur Verfügung steht.

Kündigung

Die Kündigung ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zulässig. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit Wochenfrist möglich. Bei Änderungen der allgemeinen Unterrichtsbedingungen oder Anhebung der Unterrichtsgebühren ist eine außerordentliche Kündigung durch Widerruf (s. Abs. 2, „Änderungen der AUB und Widerrufsbelehrung“) möglich. In allen Fällen werden die Unterrichtsgebühren nicht erstattet.

Stand: 18.03.2024