Let’s Drumschool

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Für den Unterricht gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrags bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder storniert werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

Änderungen der AGB und Widerrufsbelehrung

Bei Anpassungen aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen kann es zu Änderungen der AUB führen. Änderungen (AUB, Gebührenordnung) werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt und können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Schriftform widerrufen werden.

Ferien und Gebühren

Die unterrichtsfreie Zeit richtet sich nach dem Ferienplan. Dabei gelten die gesetzlichen Feiertage und Schulferien des Bundeslandes Baden-Württemberg für allgemeinbildende Schulen. Die unterrichtsfreie Zeit ist in der Gebührenhöhe berücksichtigt worden.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung. Die Gebühren werden auf das gesamte Jahr in zwölf gleiche Teilbeträge umgelegt. Eine Gebührenerhöhung durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens sechs Wochen vorher angekündigt werden.

Unterrichtsausfall

Terminabsprachen sind grundsätzlich persönlich mit der Lehrkraft zu regeln. Kann der Schüler / die Schülerin einen vereinbarten Unterrichtstermin nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholen oder Erstattung der Stunde. Die Unterrichtsgebühr bleibt hiervon unberührt.
Von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden nach- bzw. vorgeholt; hierzu werden Ausweichtermine angeboten. Sollte ein Nach- bzw. Vorholen nicht möglich sein, werden die entsprechenden Stunden finanziell erstattet.
Bei längerer Erkrankung des Schülers / der Schülerin oder der Lehrkraft entfällt die anteilige Unterrichtsgebühr nach Ablauf von sechs Wochen.

Zahlungsart und Zahlungsverzug

Die Unterrichtsgebühr wird per Lastschrift zum 1. des Monats eingezogen. Bei Rückstand der Zahlung (unzureichende Kontodeckung) von mehr als vier Wochen erlischt der Unterrichtsanspruch. Fällt der Abbuchungstag auf ein Wochenende bzw. einen Feiertag, verschiebt sich die Abbuchung auf den darauffolgenden Werktag.

Kündigung

Die Kündigung ist schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zulässig. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit Wochenfrist möglich. Bei Änderungen der allgemeinen Unterrichtsbedingungen oder Anhebung der Unterrichtsgebühren ist eine außerordentliche Kündigung durch Widerruf (s. Abs. 2, „Änderungen der AUB und Widerrufsbelehrung“) möglich. In allen Fällen werden die Unterrichtsgebühren nicht erstattet.

Stand: 05.03.2026